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Anrechnung von Erweiterungscurricula-Äquivalenten |
Die Frist zur Anrechnung von absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Diplomstudium für die Erweiterungscurricula wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass UmsteigerInnen von Diplom- auf Bachelorstudium sich bereits absolvierte freie Wahlfächer als Erweiterungscurricula-Bündel (zu 15, 30, 45 oder 60 ECTS) anrechnen lassen können. Die Anrechnung wird von der Studienprogrammleitung des jeweiligen Bachelor-Studiums vorgenommen. Die neue Frist zum Einreichen ist der 30.09.2010! Detaillierte Informationen finden Sie hier. |