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Institut für Sprachwissenschaft Wien
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Infos zum neuen Studienplan (ab WS 02/03) PDF Drucken E-Mail
  • Was sind die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum alten Studienplan?
  • Was gibt es für Beschränkungen für den Studienabschluss nach dem alten Studienplan?


  • Wer ab dem Wintersemester 2002/2003 zum ersten Mal Sprachwissenschaft inskribiert,
     - muss nach dem neuen Studienplan studieren.

  • Wer sein Studium zuvor schon nach dem alten Studienplan begonnen hat,
     - darf sein Studium noch nach dem alten Plan abschließen, allerdings nur innerhalb bestimmter Fristen (siehe unten)
     - kann aber auch zu jedem Zeitpunkt vor Beendigung des Studiums auf den neuen Studienplan überwechseln.


  •   Was sind die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum alten Studienplan?

  • Die Kombinationspflicht (Nebenfach) entfällt.
    Innerhalb des Studiums der Sprachwissenschaft müssen nun 113 Semesterstunden absolviert werden, davon 48 als freie Wahlfächer.

  • Heißt das, man kann kein Nebenfach mehr studieren?
    Inhaltlich schon, da man ja die 48 Stunden nur aus einem Fach und nicht als Kombination wählen kann: Man muss dieses Fach aber in Übereinstimmung mit dem Studienkommissionsvorsitzenden der Sprachwissenschaft wählen und unterliegt nur den internen Zulassungsbestimmungen (Voraussetzungen für bestimmte Lehrveranstaltungen etc.) des anderen Fachs.

  • Was kann man innerhalb der freien Wahlfächer wählen?
    Im Prinzip alles, also auch Veranstaltungen der Sprachwissenschaft und alle möglichen Kombinationen. All dies aber in Übereinstimmung mit dem Studienkommissionsvorsitzenden der Sprachwissenschaft, der bereit ist, jede begründete bzw. sinnvolle Kombination von Fächern oder Schwerpunkten (aber nicht von isolierten Lehrveranstaltungen) zu genehmigen.

  • Der Unterschied zwischen allgemeiner und angewandter Sprachwissenschaft scheint nicht mehr im Studienplan auf,
    statt dessen gibt es innerhalb der allgemeinen und angewandten Sprachwissenschaft sieben Schwerpunkte.

  • Statt bisher zwei gibt es nunmehr drei Studienabschnitte,
    - der erste dauert zwei Semester und umfasst mit kleinen Änderungen (siehe unten) die bisherigen Pflichtveranstaltungen für alle Studierenden der Sprachwissenschaft (22 Semesterstunden),
    - der zweite dauert vier Semester und beinhaltet spezielle Vorlesungen, Proseminare und Seminare (35 Semesterstunden),
    - der zweisemestrige dritte Studienabschnitt dient neben Privatissama und eventuellen Seminaren in erster Linie der Abfassung der Diplomarbeit (8 Semesterstunden).

  • Bedeutet dies, dass man sich unmittelbar nach Absolvierung des ersten Studienabschnitts für einen der Schwerpunkte entscheiden muss?
    Nein, Schwerpunkte müssen nicht als solche inskribiert werden und zwischen den Schwerpunkten gibt es eine große Zahl an Überlappungen, überdies ist es durch die größere Flexibilität des neuen Studienplans sehr unwahrscheinlich, dass man Zeugnisse absolvierter Lehrveranstaltungen 'wegschmeißen' muss, d.h. für das Diplomzeugnis nicht verwenden kann.


  •   Was gibt es für Beschränkungen für den Studienabschluss nach dem alten Studienplan?
    Das Studium kann nach dem alten Studienplan nur innerhalb einer gewissen Zeit, der sogenannten Übergangsfristen abgeschlossen werden.

  • Wie lange ist eine Übergangsfrist?
    Die Uhr beginnt im Oktober 2002 zu ticken. Ab dann beträgt die Übergangsfrist für jeden der alten Studienabschnitte fünf Semester. Wenn Sie also beispielsweise im ersten Studienabschnitt sind (egal, ob seit einem oder seit zehn Semestern!), haben Sie noch fünf Semester Zeit, diesen ersten Studienabschnitt abzuschließen, den zweiten müssen Sie danach ebenfalls in fünf Semestern abschließen.

  • Verlängert sich die Übergangsfrist für den zweiten Studienabschnitt, wenn der erste in weniger als fünf Semestern abgeschlossen wird?
    Nein, die Frist für den zweiten Studienabschnitt beträgt immer fünf Semester.

  • Was passiert, wenn ein Studienabschnitt nicht innerhalb der Übergangsfrist abgeschlossen wird?
    In diesem Fall werden Sie automatisch dem neuen Studienplan unterstellt und müssen dessen Bedingungen erfüllen. Natürlich werden Ihnen aber die bereits absolvierten Prüfungen angerechnet.

  • Was passiert, wenn man im Zweitfach Übergangsfristen nicht einhält?
    Auch dann werden Sie dem neuen Studienplan des Erstfachs unterstellt und können sich die bereits absolvierten Prüfungen des Zweitfachs auf die freien Wahlfächer der Sprachwissenschaft anrechnen lassen.

  • Angenommen, man kann den zweiten Studienabschnitt nicht fristgerecht abschließen. Muss man dann auch Prüfungen über den ersten Abschnitt nachholen?
    Nein, eine bereits abgeschlossene Diplomprüfung gilt.

  • Einige Veranstaltungen des alten Studienplans gibt es nicht mehr, andere sind dazugekommen. Wie läuft das bei Übertritt ab?
    Einige Veranstaltungen sind nur umbenannt. So heißt das Proseminar I jetzt 'Übungen zur Einführung in die Sprachwissenschaft', das Proseminar II 'Sprachwissenschaftliches Proseminar'. Statt den beiden Veranstaltungen 'Einführung in die Phonetik' und 'Einführung in die Phonologie' gibt es jetzt im ersten Studienabschnitt eine 'Einführung in die Phonetik und Phonologie' plus zwei vertiefende Lehrveranstaltungen im zweiten Studienabschnitt, 'Phonetik II' und 'Phonologie II'. Hier gilt: Eine der alten Veranstaltungen kann als neue 'Einführung in die Phonetik und Phonologie' angerechnet werden, und die anderer entweder als 'Phonetik II' oder 'Phonologie II'.


  • Bei weiteren Detailfragen bitten wir Sie, sich mit einem der Lehrenden in Verbindung zu setzen.
    - Bitte setzen Sie sich generell für weitere Informationen mit Lehrenden des Instituts und nicht mit den Sekretärinnen in Verbindung.
    - Für e-mail Auskünfte wenden Sie sich bitte an .
    Letzte Aktualisierung ( 25.11.2005 )