Die Kenntnis von Latein - falls nicht durch das Reifezeugnis oder 8. Klasse-Zeugnis im Ausmaß von 10 Wochenstunden gegeben - ist vor vollständiger Ablegung der Prüfungen für die 1. Diplomprüfung nachzuweisen. Als Abschluss für den 1. Studienabschnitt (= 1. Diplomprüfung) gilt das Datum der letzten Prüfung einer Pflichtlehrveranstaltung und nicht die Latein-Ergänzungsprüfung.
§ 4 Abs. 1 der UBVO normiert die Ablegung der Ergänzungsprüfung Latein für die Studieneinrichtung Sprachwissenschaft bis zur vollständigen Ablegung der 1. Diplomprüfung. Der erste Abschnitt kann daher erst dann offiziell mittels Diplomprüfungszeugnis abgeschlossen werden, wenn die Lateinprüfung absolviert wurde.
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Letzte Aktualisierung ( 17.09.2008 )
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